Weil auch Ihre Gesundheit wichtig ist.
Ihre Aufgabe ist die Gesundheit anderer. Schon deshalb ist ihre eigene so wichtig. Dabei möchten Sie aber auch Ihre Lebenssituation, Ihre Wünsche oder auch Ihre Ansprüche berücksichtigt wissen. Schließlich sind Sie "vom Fach" und können selbst am besten einschätzen, welche Möglichkeiten unser Gesundheitssystem bietet und welche davon Sie für Ihre Gesundheit nutzen möchten. Die maßgeschneiderte Absicherung dafür finden Sie bei uns.
Leistungsstarke Absicherung
• 100 % beim Arzt oder im Krankenhaus
• 100 % bei Zahnbehandlung und bis zu 90 % bei Zahnersatz
• Freie Wahl bei Arzt oder Krankenhaus
• Privatärztliche Behandlung stationär
• Krankentagegeld und vieles mehr
Ausgerichtet auf jede Lebenssituation
• Optionstarif für Studierende der Humanmedizin
• Mit oder ohne Selbstbehalt
• Günstige Mitversicherung der Familie
Überzeugend auch im Detail
• 100 % Psychotherapie ohne Begrenzung der Sitzungszahl
• Offener Hilfsmittelkatalog
• Leistungen über 3,5 GOÄ-Satz möglich
• Stationäre Reha
LEISTUNGSÜBERSICHT
Maßgeschneiderte Absicherung für Ärztinnen und Ärzte (Humanmedizin)
100 % beim Arzt
Diese ambulanten Heilbehandlungen durch Ärzte
sind zu 100 % erstattungsfähig:
- Heilbehandlungen bei freier Arztwahl, Wegegeld, Arznei- und Verbandmittel
- gezielte Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen (nach STIKO-Empfehlungen), ohne Anrechnung auf Selbstbehalt
- ambulante Operationen
- refraktive Hornhautchirugie (z. B. Lasik)
- medizinisch anerkannte Naturheilverfahren
Diese genannten ambulanten Heilbehandlungen sind auch über die Höchstsätze der GOÄ möglich.
- Psychotherapie durch Ärzte und psychologische Psychotherapeuten
ohne Begrenzung der Sitzungszahl - ambulante Kurbehandlungen
Außerdem enthalten:
- umfangreiche Heilmittel
- offener Hilfsmittelkatalog
- Sehhilfen bis 300 € im Jahr
- erweiterte Vorsorgeuntersuchungen
(z. B. Check-up) zu 80 % erstattungsfähig
100 % im Krankenhaus
Diese stationären Leistungen sind zu 100 % erstattungsfähig:
- bei freier Krankenhauswahl (auch Privatkliniken)
- 1- oder 2-Bett-Zimmer
- privatärztliche Behandlung (z. B. Chefarzt)
- Geburt ohne Kostenbegrenzung
- stationäre Anschlussbehandlung
- medizinische Reha
Außerdem enthalten:
- Zuschuss bei Kuren und Sanatoriumsbehandlungen
- Ersatzkrankenhaustagegeld
Abschluss auch ohne Wahlleistungen
möglich.
100 % bei Zahnbehandlung und bis zu 90 % bei Zahnersatz
Ihr Lächeln ist auch uns wichtig. Deshalb gibt es zum Beispiel folgende Leistungen:
- 100 % Zahnbehandlung
- professionelle Zahnreinigung zweimal im Jahr
- Zahnersatz und Kieferorthopädie
wahlweise 60 %, 80 % oder 90 % für
• Kronen, Brücken, Suprakonstruktionen
• Inlays
• implantologische Leistungen
• kieferorthopädische Behandlungen
Dies ist ein Auszug der Leistungen aus den Tarifen der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. Näheres finden Sie in unseren AVB und Tarifunterlagen.
Finanziell abgesichert mit dem Krankentagegeld!
Für angestellte Ärztinnen/Ärzte gibt es eine entsprechende Absicherung ab dem 43. Tag, für Selbstständige wahlweise ab dem 8., 15., 22. oder 43. Tag. Wenn Sie von einer angestellten in eine selbstständige Tätigkeit wechseln, kann eine Umstellung vom 43. Tag auf den 22. Tag erfolgen. In Höhe des bisher versicherten Krankentagegeldes und ohne erneute Risikoprüfung sowie ohne Wartezeiten.
Sie erhalten Ihr Krankentagegeld ab dem vereinbarten Tag – ohne zeitliche Begrenzung, auch an Sonn- und Feiertagen und steuerfrei.
BEITRAGSBEISPIELE
Mit uns können Sie rechnen.
Für eine genaue Beitragsberechnung sind mehrere Faktoren zu berücksichtigen. Nicht zuletzt Ihr individueller Absicherungswunsch. Oder auch Ihre familiäre oder berufliche Situation. Dass Sie aber immer mit uns rechnen können, beweisen unsere Beitragsbeispiele.
In Anstellung (Arzt/Ärztin, 30 Jahre)
Tarife A101, Z90, S201 mit TA6U (150 €), PVN
• Vollversicherung ohne Selbstbehalt
• Zahnersatz 90 % / Zahnbehandlung 100 %
• Chefarzt, 1-/2-Bett-Zimmer
• Krankentagegeldversicherung ab dem 43. Tag 150 €
Tarifbetrag | 685,25 € |
Arbeitgeberzuschuss | -342,63 € |
Monatlich zu zahlender Betrag | 342,63€ |
LKH-BENEFIT
Bei Leistungsfreiheit in dem gesamten Jahr 2025 erfolgt im Oktober 2026 eine Rückerstattung in Höhe von vier Monatsbeiträgen: 2.025,92 €
Niedergelassen (Arzt/Ärztin, 30 Jahre)
Tarife A121, Z80, S201 mit TA2U (200 €), TA3U (100 €), PVN
• Vollversicherung mit 20 % Selbstbehalt, max. 1200 € (SB/Jahr)
• Zahnersatz 80 % / Zahnbehandlung 100 %
• Chefarzt, 1-/2-Bett-Zimmer
• Krankentagegeldversicherung ab dem 15. Tag (200 €) und ab dem 22. Tag (100 €)
Monatlich zu zahlender Betrag | 695,52€ |
LKH-BENEFIT
Bei Leistungsfreiheit in dem gesamten Jahr 2025 erfolgt im Oktober 2026 eine Rückerstattung in Höhe von vier Monatsbeiträgen: 1.726,48 €
Beispielhafte Beitragsrückerstattung auf ambulante, zahnärztliche und stationäre Grundtarife (ohne gesetzlichen Zuschlag).
LKH-BENEFIT
Unsere Beitragsrückerstattung
Sie sind und leben gesund? Mit LKH-BENEFIT, der Beitragsrückerstattung der LKH, belohnen wir Sie genau dafür. Sie bekommen Geld zurück, wenn Sie für ein Versicherungsjahr keine Leistungen einreichen. Ausgezahlt im Oktober des jeweiligen Folgejahres.
- Bis zu vier Monatsbeiträge zurück
Für die Beitragsrückerstattung (BRE) entscheidend ist die Anzahl der leistungsfreien Jahre. Ihr Vorteil als Neukunde bei der LKH: Sie steigen gleich in der höchsten Stufe 3 ein. Gut zu wissen: Die Inanspruchnahme von gezielten Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen im tariflichen Umfang führt nicht zum Verlust der BRE.
IHR WEG ZUR LKH
In drei Schritten zur maßgeschneiderten Absicherung
1. Persönliche Daten hinterlassen
Im ersten Schritt hinterlassen Sie nur Ihre grundlegendsten Daten.
Diese nutzen wir lediglich, um Ihnen direkt den richtigen Experten an
Ihre Seite stellen zu können.
2. Beratung durch unsere Experten
Im persönlichen Gespräch finden wir gemeinsam heraus, welchen Umfang Ihr Versicherungsschutz jetzt und in Zukunft haben soll.
3. Individuelles Angebot erhalten
Sind alle Ihre Fragen geklärt, erhalten Sie ein individuelles und unverbindliches Angebot von uns.